Die Zürcher Bildungsgesetzgebung muss den Anforderungen des Datenschutzes genügen. Das verlangt das IDG. Die Grünen begrüssen die Gesetzesanpassungen der KBIK, lehnen den Gummiparagraphen für Meldepflichten der Jugendanwaltschaft an die Schulen aber ab. Er würde der Datenweitergabe auch aus unwesentlichen Gründen Tür und Tor öffnen. Grundrechtsverletzungen wären absehbar.

Die Zürcher Bildungsgesetzgebung muss den Anforderungen des Datenschutzes genügen. Das verlangt das IDG. Die Grünen begrüssen die Gesetzesanpassungen der KBIK, lehnen den Gummiparagraphen für Meldepflichten der Jugendanwaltschaft an die Schulen aber ab. Er würde der Datenweitergabe auch aus unwesentlichen Gründen Tür und Tor öffnen. Grundrechtsverletzungen wären absehbar.

Das Zürcher Bildungsrecht soll den Anforderungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) genügen. Das finden auch die Grünen. Die Anpassung der Bildungsgesetzgebung an das IDG schiesst nach ihrer Ansicht aber in einem Punkt über das Ziel hinaus.

Gummiparagraph verletzt Persönlichkeitsrechte

Mit einer für fast jede Interpretation offenen Formulierung im Bildungsgesetz ermöglicht der Regierungsrat in seiner Vorlage eine grenzenlose Datenweitergabe durch die Jugendanwaltschaft an die Schulen. Als einzige Fraktion stehen die Grünen für einen konsequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte ein und verlangen die Streichung dieses Gummiparagraphen. Nicht jedeR erwischte KifferIn gehört gleich an den Schulpranger. Die übrigen Parteien versagen im Bereich des Grundrechtsschutzes einmal mehr – auch jene, die sich im Parteinamen als «liberal» schmücken.

KESB: pragmatischer Informationsaustausch statt Antrag für die Galerie

Den Minderheitsantrag zur KESB lehnen die Grünen ab – auch wenn begründete Informationsbedürfnisse der Schulen bestehen, denen die heutige Praxis nicht genügt. Die noch jungen KESB sind gefordert, sich mit den Schulen im Rahmen des Bundesrechts auf eine verbindliche Praxis zu einigen. Die Grünen verstehen nicht, warum bis zu den KBIK-Anhörungen keine Bestrebungen zur Lösung dieser ganz praktischen Probleme stattgefunden haben.

Noch weniger verstehen die Grünen allerdings, dass FDP/CVP, die sich sonst dem Kampf gegen überflüssige Paragraphen verschreiben, hier das Gesetz anrufen, wenn Gespräche zur Einigung genügen. Zumal ihr Minderheitsantrag bundesrechtswidrig sein dürfte: Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des ZGB verlangt zwingend die Einzelfallprüfung als Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse. Eine abweichende Gesetzesregelung im Kanton bringt nicht und ist bestenfalls für die Galerie gedacht.