Mitglied werden

Bekennen Sie Farbe, werden Sie Mitglied!

 

Wem Sie es erzählen, überlassen wir Ihnen.  Wie sehr Sie sich engagieren auch. Auf jeden Fall freuen wir uns über jedes neue Mitglied sehr!

Der Beitritt zu einer politischen Partei ist ein wichtiger persönlicher Entscheid, den kaum jemand leicht nimmt. Ihnen gebührt Respekt, wenn Sie diesen Entscheid für sich fällen!

 

In der Regel erfolgt der Beitritt zu einer Ortspartei und in der Regel wird man in der Folge auch Mitglied der der Bezirkspartei (Meilen) und sowohl bei den Grünen des Kantons Zürich als auch bei der Grünen Partei Schweiz (Ausnahmen sind möglich).

 

Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular auf dieser Website, per Telefon 043 388 8700 oder via Mail info(at)gruene-kuesnacht.ch an.

 

Vielen Dank!

 

Der Vollständigkeit halber, stehen im Anschluss die Statuten der Grünen Partei Küsnacht; damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen:

 

"Grüne Partei Küsnacht"

Statuten

1. Unter dem Namen "Grüne Partei Küsnacht" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB, mit Sitz in Küsnacht.
2. Der Verein bezweckt: 
- Den Schutz von Natur und Umwelt sowie den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Energie.
- Die Förderung sozialer Gerechtigkeit.
- Die Durchsetzung der politischen Ziele der Grünen Parteien des Bezirks Meilen, des Kantons Zürich und der Schweiz
3. Die Organe des Vereins sind: 
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
4. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
5. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus einem bis drei Mitgliedern. Er ist für die Vereinsführung und die Vertretung des Vereins nach aussen besorgt.
6. Der Mitgliederbeitrag beträgt höchstens Fr. 50.- im Jahr; die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Verein kann weitere Einnahmen tätigen.
7. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Vereinsmitglieder können nicht über den Mitgliederbeitrag hinaus für Verpflichtungen des Vereins haftbar gemacht werden.
8. Die Mitglieder des Vereins "Grüne Partei Küsnacht" sind automatisch auch Mitglieder der Bezirkspartei und zahlen dort den geltenden Mitgliederbeitrag.

Diese Statuten ersetzen die Statuten vom 25. September 1986 und wurden an der Mitgliederversammlung vom 18. Januar 2006 genehmigt.