Gebrauchsanleitung zum Musterrekurs
Wie muss man Vorgehen, wenn man den
einreichen will?
- Musterrekurs ausdrucken.
- Auf den 3 Kopien für die Baurekurskommission und der Kopie für den Eigenbedarf auf der jeweils ersten Seite die Absenderangaben eintragen.
- Auf der jeweils zweiten Seite der gesamthaft 4 Kopien den Rekurs unterschreiben.
- Nach belieben Unterschriften von MitunterzeichnerInnen sammeln.
- Die Kopie für den Eigenbedarf aufbewahren
- Bis spätestens am 7. April 2007 ist der Rest (3 Kopien für die Baurekurskommission, die Liste mit den Mitunterzeichnenden (sofern vorhanden) und der Baurechtliche Entscheid der Gemeinde Dietlikon) eingeschrieben einzuschicken an:
Baurekurskommission IV
Des Kantons Zürich
8090 Zürich
- Da niemand von der Mitbenützung der bewilligten Anlage ausgeschlossen werden kann,
- Da weder Bundesrat noch Bundesgericht das Recht haben, die Bundesverfassung ausser Kraft zu setzen,
- Da von den Mobilfunkanlagen eine schädliche Wirkung ausgeht,
- Da der Bedarf nach den verschiedenen Varianten des Datentransfers auch mit anderen Mitteln gedeckt werden kann,
haben alle das Recht, sich für das Prinzip der minimalen Schädigung einzusetzen und einen Rekurs einzureichen.
Martin Künzler, Dietlikon, 28. März 2007
Die Fehlerliste
Dr Bundesrat hat die für Mobilfunkanlagen wichtige Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV 814.710) verabschiedet, ohne sich seriös mit dem Fragenkomplex zu befassen. Den Rat seiner Experten "das Prinzip minimaler Schädigung anzuwenden" hat er offenbar nicht verstanden und deshalb auch nicht rechtswirksam umgesetzt.
- In der NIS-Verordnung hat der Bundesrat die Seite des Benützers explizit ausgeschlossen. Er hat sich willkürlich nur mit der einen Seite des Problemkomplexes befasst. Personen, die mit grösserer Distanz zur Mobilfunkanlage telefonieren setzen sich einem höheren Risiko aus, weil das Natel am Ohr mit höherer Leistung senden muss, um erkannt zu werden.
- Die Bestimmung der Einspracheberechtigung ist falsch. Personen, die ausserhalb des Bereichs der Einspracheberechtigten wohnen, sind einem grösseren Risiko ausgesetzt als andere, die am Rand aber innerhalb des Bereichs wohnen.
- Einspracheberechtigt ist nur, wer durch die Mobilfunkanlage einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt ist (Willkürliche Einschränkung).
Da der Bedarf nach Telefon, Internet und Fernsehen auch mit anderen Mitteln gedeckt werden kann, besteht wegen der "gemeinsamen Wohlfahrt" von Artikel 2.2 der Bundsverfassung ein allgemeines Recht, sich für das Prinzip der minimalen Schädigung einzusetzen. Niemand kann von der Mitbenützung der bewilligten Anlage ausgeschlossen werden. Niemand kann verhindern, dass er zum Mitbenützer wird. - Der Bundesrat nimmt die eigenen Grenzwerte nicht ernst. Die Berechnung des Abstands zur nächsten unabhängigen Anlage ist falsch. Auch das Doppelte des berechneten Abstands genügt nicht, um eine Überschreitung des Grenzwertes zwischen den beiden Anlagen zu verhindern.
- Die Anlage wurde bewilligt, bevor der Bedarf nach dem Ausbau der Infrastruktur abgeklärt wurde.
- Die Anlage wurde bewilligt, bevor ein Konzept erstellt wurde, das garantiert, dass stationäre Bedürfnisse nicht mit Mobiltechnik abgedeckt werden.
- Die Anlage wurde bewilligt, bevor abgeklärt wurde, inwiefern zum Beispiel ein System von Hotspots (eventuell auf Strassenlaternen) den Bedarf nach mobiler Kommunikation abdecken kann.
- Es ist vorgeschrieben, dass sich die Benützer von privaten Personenfahrzeugen zu ihrer eigenen Sicherheit anschnallen. Im gleichen Sinn kann auch verlangt werden, dass Benützer des Internets ihren Rechner nebst dem Stromkabel auch noch an ein Datenkabel anschliessen.
Martin Künzler, Dietlikon, 24.3.2007
Mobilfunk Dietlikon - Der Entscheid ist gefällt
Der Entscheid ist gefällt, die Arbeit am Rekurs kann beginnen. Anhand der beiden wichtigsten Zahlen des Entscheids soll ein Teil der Problematik aufgezeigt werden.
- Der Abstand, der über die Einspracheberechtigung entscheidet, beträgt 990 Meter.
- Der Anlageperimeter von 99 Metern entspricht dem minimalen Abstand zur nächsten Mobilfunkanlage.
Im Kreis der Einspracheberechtigten könnten demnach rund 300 gleiche Anlagen erstellt werden, ohne dass sich daraus ein zusätzlicher Rekursgrund ergeben würde. Da die vorliegende Anlage 12 Mobilfunksender umfasst würde dies 3600 Sender ergeben. Das gibt in etwa einen Sender pro Betroffenem. Gleichermassen könnte man das Netz flächendeckend gestalten und so wäre jeder bei 3600 Sendern Einspracheberechtigt.
Was bedeuten jedoch diese 990 Meter? Wieso kann zwischen Einspracheberechtigten und nicht Einspracheberechtigten unterschieden werden? Der Staat postuliert mit diesem Abstand, dass alle in diesem Bereich Lebenden einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Der Stimmbürger hat die Möglichkeit über die verschiedensten Fragen zu entscheiden. In den wenigsten Fällen spielt die Gesundheit eine Rolle. Es ist reine Willkür, dass der Stimmbürger in dieser Angelegenheit nichts zu sagen hat.
Niemand kann von der Mitbenützung der bewilligten Anlage ausgeschlossen werden. Deshalb muss auch jeder die Möglichkeit haben, sich für eine Infrastruktur einzusetzen, die nach dem Prinzip der minimalen Beeinträchtigung konzipiert wird.
Was die Gesundheitsgefährdung betrifft, ist der Wert falsch. Je weiter man von der Anlage entfernt telefoniert, desto stärker muss der Sender im Natel senden, desto höher ist die Gesundheitsgefährdung des Telefonierenden. Der Bundesrat hat die Situation des telefonierenden bereits in der NISV ausgeschlossen. Mit dieser Auslassung ist diese Verordnung ein willkürliches Geschreibsel.
Mit Omen 10 (Ort Mit Empfindlicher Nutzung) haben wir ein Objekt, das 98,3 Meter vom Sender mit dem grössten Einfluss entfernt ist. Wenn man nun dieses Objekt in die Mitte eines Quadrats stellt, an dessen Ecken sich 4 Anlagen mit gleichartiger Ausrichtung auf das Objekt befinden, bekommt man einen Wert 7.10 V/m. Der Grenzwert beträgt jedoch nur 5 V/m. Die Anlagen wären jedoch nicht 99, sondern 139 Meter voneinander entfernt. Der Anlageperimeter wird demnach falsch berechnet.
Martin Künzler, Dietlikon 14.3.2007
Herunterladen baurechtlicher Entscheid, Bericht des AWEL
Ein Auto pro Monat?
Was beim in Dietlikon vorhandenen lokalen Internet-Anbieter Glattnet für Fr. 25.- pro Monat zu haben ist, kostet zum Grundpreis von Swisscom Mobile gerechnet satte Fr. 20000.-. Man kann natürlich auch auf Schnäppchenjagd gehen und so schnell schnell per SMS für Fr. 5.- pro Monat bei Vodafone Life mitmachen. Bei der Anmeldeinformation im Internet wird klar auf den Grundtarif der Swisscom hingewiesen. Dies bedeutet, dass das Fünf-Franken-Angebot nur ein Lockvogel ist. Es ist nicht so einfach herauszufinden, was für einen Vorteil das Angebot bringt.
Wenn man sich absichern will, stehen als billigste Angebote folgende Monatsabonnemente zur Verfügung. Für das Natel kostet die halbe DVD Fr. 69.- pro Monat und für den Laptop Fr. 79.-. Ich verstehe nicht wieso die Preise für die Laptops höher sind als für die Handis. Die zu beziehende Datenmenge ist in beiden Fällen gleich.
Bei uns zu Hause sind wir zu dritt und benutzen seit mehreren Jahren das erwähnte Angebot von Glattnet. Die bezogene Datenmenge war in dieser Zeit in keinem Monat grösser als die Datenmenge einer CD. In der Zwischenzeit ist die Leistung des Angebots gestiegen und der Preis gesunken. Das heisst: der Preis ist kostendeckend.
Die Preisstruktur von Swisscom ist so gestaltet, dass mit den ersten 4 Promille der Datenmenge die vollen Kosten bezahlt werden. Ein vernünftiger Umgang mit der Technik ist dadurch nicht möglich.
Martin Künzler, Dietlikon 19.3.2007
100 Sekunden Tagesschau
Wieso hat es das Schweizer Fernsehen Mitte Februar nötig gefunden, die Zuschauer der Tagesschau darauf aufmerksam zu machen, dass man mit dem Natel auch fotografieren kann? Nach monatelanger Werbung für die "100-Sekunden-Tagesschau" sind die Verantwortlichen auf eine natürliche Grenze gestossen. Der Konsument ist nicht so rasch bereit, seine Gewohnheiten zu ändern. Sein ganzes Leben hat sich der Konsument daran gewöhnt, die Tagesschau ausführlich auf einem vernünftig grossen Bildschirm zu betrachten. Die Tagesschau ist ein Teil seines Tagesablaufs. Wieso muss er mitten am Tag auf einem mickrigen Bildschirm eine Pseudotagesschau konsumieren? Wieso muss er seinen Tagesablauf ändern? Wenn ihn etwas interessiert, hat er andere Möglichkeiten, gezielt die gewünschte Information zu beschaffen. Er ist nicht gezwungen 100 Sekunden lang genau auf dieses winzige etwas zu starren und dann trotzdem wegen widriger Umstände das Wichtigste zu verpassen.
Fr. 9.- pro Monat ist nur die eine Seite. Es ist nicht klar, in welcher Form der Grundtarif der Swisscom zuschlägt (Fr. 10.- pro Megabyte transferierter Daten). Wenn man sich im Internet informieren will, stösst man auf "vertrauenerweckende" leere Felder. Das heisst: die Zeit des freien Internets geht zu Ende. Es wird den Interessen staatlich begünstigter Kolonialisatoren geopfert, die mit Fantasiepreisen die Kunden um ihr Geld bringen wollen.
Der bürgerliche Staat hat es bis heute geschafft, die Diskussion über die Gestaltung unserer Zukunft zu unterbinden. Mit der aufgezwungenen Mobilfunkinfrastruktur schlägt er einen Pflock ein, der die Entwicklung eines ganzheitlichen Lösungsansatzes unterbindet.
Martin Künzler, Dietlikon, 20.3.2007